Krankenkassen anerkannte Therapeutin
Die APM-Therapie und die Fussreflexzonen-Therapie sind eidgenössisch anerkannte Methoden, die von den Krankenkassen der Alternativ-Zusatzversicherung anerkannt sind.
Ausschliesslich therapeutische Behandlungen im Zusammenhang mit einer Krankheit oder einem Unfall können damit abgerechnet werden.
Falls Sie meine Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen möchten, informieren Sie sich bitte vorher bei Ihrer Kasse über die Konditionen der Rückerstattung.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie meine Leistungen, auch als Selbstzahler nutzen.
Krankenkassen Leistungsanerkennung
Ich bin von den Krankenkassen als Therapeutin der Alternativ-Zusatzversicherung anerkannt
EMR (Erfahrungsmedizienisches Register)
ASCA (Stiftung zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin)
EGK (Eidgenössische Gesundheitskasse)
Falls Sie meine Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen möchten, informieren Sie sich bitte vorher bei Ihrer Kasse über die Konditionen zur Rückerstattung der entsprechenden Behandlungsmethode und holen Sie eine Kostengutsprache ein.